Neben der Vergabe von Awards in den drei Kategorien Medien | Arbeitswelt | Gesellschaft ist es mit Mehrheitsbeschluss der Jury darüber hinaus möglich, Sondervergaben zu beschließen.
Vorschläge zu diesen Sondervergaben sind den Mitgliedern der Jury vorbehalten.
Zur Auswahl stehen dazu der a·g·e Sonderaward und die Vergabe eines Autsch!
Auswahlkriterien:

Ein a·g·e Sonderaward kann vergeben werden an jene,
- die nicht unter die Auswahlkriterien der Kategorien Medien, Arbeitswelt oder Gesellschaft fallen, aber sich dennoch durch besondere Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Thema Alter hervorgehoben haben.

Ein Autsch! kann vergeben werden an jene,
- die ältere Menschen in der öffentlichen Darstellung oder im wirtschaftlichen Leben diskriminieren,
- die Ältere in ihrer Würde herabsetzen, als gesellschaftliche Randgruppen darstellen oder bewusst in negative Zusammenhänge bringen,
- die vorgefassten Meinungen über das Altern, die der Realität nicht entsprechen, aufgreifen und verstärken oder
- die der Lebensweise von Senioreninnen und Senioren bewusst negative Attribute zuordnen.
Bei diesen beiden Sondervergaben gibt es keine weiteren Nominierungen, sondern nur eine/n Preisträger/in bzw. Empfänger/in. Diese/r erfahren bereits im Vorfeld, dass ein a·g·e Sonderaward bzw. ein Autsch! vergeben wird.
Der/die Gewinner/in eines a·g·e Sonderawards erhält ein Präsent und eine Urkunde.
Der/Die Empfänger/in eines Autsch! erhält kein Präsent, er/sie wird im Vorfeld der Verleihung um eine Stellungnahme gebeten. Weiters wird ihm/ihr die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen der a·g·e – Veranstaltung seine Rechtfertigung oder allenfalls auch eine Entschuldigung vorzubringen.